MZ-Artikel 14.07.2004

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Rektoratsgebäude und Turnhalle bleiben erhalten

Beide Gebäude bleiben von der Unterschutzstellung der Landesschule als Baudenkmal ausgeklammert. Rat tat sich mit Beschluss schwer

MEINERZHAGEN · Mit der Entscheidung, ein Objekt unter Denkmalschutz zu stellen, das aller Voraussicht nach dann schon wenig später abgerissen wird, taten sich am Montag erkennbar etliche Ratsmitglieder recht schwer. Dennoch fiel die Entscheidung am Ende bei zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen deutlich aus. Damit ist das Areal des ehemaligen Internatsgymnasiums "Landesschule zur Pforte" nun offiziell ein "Baudenkmal".

CDU-Ratsmitglied Ernst-Albert Lück fand für diese Ratsentscheidung, die auch er mittrug, folgende durchaus pragmatischen Worte: "Wenn es denn nicht anders möglich ist, müssen wir diesen Weg eben gehen."

Was auch Bürgermeister Erhard Pierlings mit den Worten "um die Ecke gedacht..." kennzeichnete, hat folgenden Hintergrund: Das Westfälische Amt für Denkmalpflege hatte nach einem Antrag eines ehemaligen Landesschülers die Denkmalwürdigkeit der seit Jahren ungenutzten Landesschule geprüft. Im Ergebnis kam man dann zu der Auffassung, dass die Schul- und Internatsgebäude der einstigen Evangelischen Landesschule zur Pforte in Meinerzhagen "im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW bedeutend für die Geschichte der Menschen sind, da sie die Lebensweise sowie die kulturellen und sozialen Verhältnisse dort dokumentieren", so wörtlich. Die obere Denkmalschutzbehörde forderte die Stadt Meinerzhagen daher auf, das Objekt in die örtliche Denkmalliste aufzunehmen.

Die Stadt Meinerzhagen brachte das, so formulierte es Bürgermeister Pierlings am Montag, "in die Zwickmühle". Denn nachdem alle Bemühungen um eine neue Nutzung der Gebäude letztlich gescheitert waren, wollte man der Evangelischen Landeskirche als Eigentümerin den jetzt als einzige Option verbleibenden Abriss der Gebäude zur Vermeidung weiterer erheblicher Unterhaltungskosten nicht unmöglich machen.

In intensiven Verhandlungen mit der Denkmalbehörde konnte dann auch erreicht werden, dass die Zustimmung zum Abbruch gleichwohl erteilt werden kann, "weil der Eigentümerin der Erhalt des Denkmals aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar sein dürfte", so wörtlich.

Der Ratsbeschluss zur Unterschutzstellung vom Montag wurde kurzfristig allerdings noch modifiziert. Erst kurz vor der Sitzung hatte die Evangelische Landeskirche darum gebeten, das Rektorats-Wohnhaus und die Turnhalle ausdrücklich auszuklammern. Dies aus durchaus nachvollziehbaren Gründen. Denn die Landeskirche möchte das Wohnhaus veräußern und die Turnhalle weiter erhalten. Sie wird auch gegenwärtig für den Schulsport des Gymnasiums und auch den Vereinssport genutzt. Da wäre eine Ausweisung als Baudenkmal in beiden Fällen mehr als widersinnig und letztlich auch hinderlich gewesen.

Der Rat folgte diesen Argumenten. Als Denkmal eingetragen werden damit jetzt nur die eigentlichen Schul- und Internatsgebäude. · -fe


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