MZ-Artikel 10.12.2004

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Nur die Genehmigung fehlt

Mit dem Abbruch der ehemaligen Landesschule auf der Freiheit könnte sofort begonnen werden. Vordere Gebäude dienen als "Lärmschutzwand"

MEINERZHAGEN · Die Vorbereitungen für den Abbruch der ehemaligen Landesschule auf der Freiheit sind getroffen, eigentlich könnte sofort mit den Arbeiten begonnen werden. "Wir warten jedoch noch auf die Genehmigung des Märkischen Kreises", wurde gestern von der Evangelischen Landeskirche in Bielefeld mitgeteilt. Dass es aber noch in diesem Monat losgeht, daran zweifelt niemand. "Am Mittwoch haben noch einmal Gespräche stattgefunden, Ergänzungen zum Abbruchantrag wurden nachgereicht", teilte der städtische Baudezernent Gerd Schriever gestern mit.

Fest steht inzwischen, dass zunächst ein Teil der Landesschule stehen bleibt, quasi als Lärmschutzwand. Die Gebäude im Bereich der Kapelle sollen Geräusche dämpfen, um die Anwohner der Birkeshöh möglichst wenig zu belästigen. Dahinter werden die Abbruchbagger ihr Werk beginnen, die niedergerissenen Mauern sollen noch vor Ort geschreddert werden. Das zerkleinerte Abbruchmaterial wird teilweise abgefahren, der übrige Schutt wird auf der Freiheit als Füllmaterial verwendet. Da die Ex-Landesschule komplett abgerissen wird, entstehen tiefe Löcher auf dem 100 000 Quadratmeter großen Gelände. Dort, wo einst die Keller lagen, findet der Schutt Verwendung.

Natürlich müssen auch etliche Lastwagen eingesetzt werden, um den geschredderten Baustoff abzutransportieren. Diese Fahrzeuge werden die Birkeshöhstraße befahren und auf direktem Weg die B 54 ansteuern. Umliegende Wohngebiete sollen möglichst wenig belastet werden. Doch auch wenn ein großer Teil des Abbruchmaterials direkt vor Ort Verwendung findet, wird es Monate dauern, bis das Projekt beendet ist - einige tausend Kubikmeter Material erfordern viele Lastwagen-Fuhren.

Einzelheiten zu dem Großprojekt wurden vor Beginn der Arbeiten in einem Abbruchkonzept zusammengefasst. Diese detaillierten Planungen mussten auch dem staatlichen Umweltamt vorgelegt werden. Erst wenn auch diese Behörde ihr Einverständnis erteilt hat, kann mit dem "Rückbau" begonnen werden. · beil


© [10.12.2004] Märkischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG
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